Übergeordnete Elternvertretungen

Die einzelnen Elternräte aller allgemeinbildenden Schulen sowie der Berufsschulen entsenden aus ihrer Mitte Vertreter in einen regionalen dem jeweiligen Schulkreis zugeordneten Kreiselternrat. Die Aufgaben den Kreiselternrates sind in § 75 Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) festgelegt und lauten:
 
"(1) Der Kreiselternrat soll die Verbindung der Elternräte eines Schulkreises untereinander und mit der Elternkammer pflegen und allgemeine Angelegenheiten des Schulkreises erörtern."

Aus unserem Elternrat nimmt regelmäßig ein Elternratsmitglied an den Sitzungen des Kreiselternrats teil. Bei Verhinderung gibt es einen festen Vertreter. Über die vorausgegangene Kreiselternratssitzung wird im Elternrat berichtet.

Die Kreiselternräte wiederum entsenden Vertreter (diese müssen nicht Mitglieder eines Kreiselternrates sein) in die Elternkammer. Über die die vielfältigen Tätigkeiten der Elternkammer informiert deren Homepage.

    © Elternrat der Schule an der Isebek - 2007