Die einzelnen Elternräte
aller allgemeinbildenden Schulen sowie der Berufsschulen
entsenden aus ihrer Mitte Vertreter in einen regionalen
dem jeweiligen Schulkreis zugeordneten Kreiselternrat.
Die Aufgaben den Kreiselternrates sind in § 75 Hamburgischen
Schulgesetz (HmbSG) festgelegt und lauten: |
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"(1) Der Kreiselternrat soll die Verbindung der Elternräte
eines Schulkreises untereinander und mit der Elternkammer
pflegen und allgemeine Angelegenheiten des Schulkreises erörtern." |
Aus unserem Elternrat nimmt regelmäßig
ein Elternratsmitglied an den Sitzungen des Kreiselternrats
teil. Bei Verhinderung gibt es einen festen Vertreter. Über
die vorausgegangene Kreiselternratssitzung wird im Elternrat
berichtet. |
Die Kreiselternräte wiederum entsenden Vertreter (diese
müssen nicht Mitglieder eines Kreiselternrates sein)
in die Elternkammer. Über die die vielfältigen
Tätigkeiten der Elternkammer informiert deren Homepage. |