Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz tagt mindestens viermal im Schuljahr schulöffentlich, außer bei Personalangelegenheiten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) 5. Teil 2. Abschnitt (§§ 52 bis 56).

Der Elternrat unserer Schule entsendet vier stimmberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz. Die Aufgaben der Schulkonferenz werden in § 52 Abs. 1 und 2 HmbSG beschrieben:
 
„(1) Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung (...). Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule.
 
(2) Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere das Schulprogramm sowie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und beschließt darüber nach Maßgabe dieses Gesetzes. Schülerrat, Elternrat, und Lehrerkonferenz können der Schulkonferenz hierfür Vorschläge unterbreiten.“

Zudem werden die Elternvertreter in der Schulkonferenz auch zu Sitzungen der Lehrerkonferenz eingeladen, wenn es nicht um Personalfragen geht.

Die Schulkonferenz hat Entscheidungsrechte (bspw. zur Beantragung von Integrationsklassen, zur Schulform, bei Einrichtung eines Schulversuchs oder einer Vorschulklasse, zur Hausordnung, zur Mitwirkung von Eltern am Unterricht) und Anhörungsrechte bei beabsichtigter Teilung, Verlegung oder Schließung der Schule oder von Klassen, bei der endgültigen Bestellung einer neuen Schulleitung sowie bei größeren Um- oder Neubaumaßnahmen

Die Schulkonferenz an unserer Schule setzt sich aus der Schulleiterin, je vier Mitgliedern der Lehrerkonferenz und des Elternrates sowie einem Vertreter der nicht in der Lehrerkonferenz vertretenen Mitarbeiter zusammen.
    © Elternrat der Schule an der Isebek - 2007