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Die
Klassenelternvertretung |
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„§ 70 Aufgaben der Klassenelternvertretung |
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(1) Die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter
sind Mitglieder der Klassenkonferenz und wirken in dieser
Funktion an der Beratung über alle Angelegenheiten mit,
die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher
Bedeutung sind. Sie haben insbesondere die Aufgabe, |
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1. |
die Beziehungen der Eltern einer Klasse (...) untereinander
und mit den jeweiligen Lehrkräften zu pflegen, |
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2.
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bei Meinungsverschiedenheiten
zwischen einzelnen Eltern und Lehrkräften zu vermitteln, |
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3. |
die Eltern
über aktuelle Fragen der Schule zu informieren, |
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4. |
den Elternrat
zu wählen, |
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5.
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die Schule
und die Lehrer bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags
zu unterstützen. |
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(2) (...) |
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(3) Die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte erteilen
den Mitgliedern der Klassenelternvertretung die zur Erfüllung
ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte. |
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§ 71 Elternabende |
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(1) Auf Klassen(...)elternabenden, die mindestens zweimal
im Schuljahr, im Übrigen auf Verlangen der Klassenelternvertretung
oder eines Viertels der Eltern stattfinden, beraten die Eltern
mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften, insbesondere
der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, wichtige Fragen
des Unterrichts und der Erziehung. |
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(2) Die Elternabende werden in Abstimmung mit der Klassenelternvertretung
von der Klassenlehrerin oder vom Klassenlehrer (...) mit einer
Frist von wenigstens einer Woche einberufen. Die Leitung übernimmt
ein Mitglied der Klassenelternvertretung, nach Absprache auch
gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
(...) Auf Verlangen der Elternvertretung sollen weitere Lehrkräfte
teilnehmen. (...) |
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(3) Die Klassenelternvertretung kann Elternabende ohne Teilnahme
von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
durchführen. |
Die Klassenelternvertretungen werden grundsätzlich zu
den Elternratssitzungen eingeladen.
Als kleine Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung „Soll
ich Elternvertreter werden oder nicht?“ mag dieser kleine
„Elternvertreterknigge“
dienen. |